Schulgeld ab dem Schuljahr 2025/2026
(alle Preisangaben sind in Euro und gelten für das ganze Schuljahr - Jahresschulgeld)
Schulgeld für Stockerauer / Hausleitner / Sierndorfer
Für den Musik- und Schauspielunterricht: | Jahresgebühr (Euro) |
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Einzelschüler (50 Minuten) | 880
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Einzelschüler (40 Minuten) | 810
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Einzelschüler halbe Einheit (25 Minuten) | 580
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2er-Gruppe (50 Minuten) | 580
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3er-Gruppe (50 Minuten) | 510
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Kurs (4-8 Schüler) (50 Minuten) | 450
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Für die musikalische Früherziehung: | Jahresgebühr (Euro) |
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Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind | 450
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Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten) | 450
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Für die Tanzausbildungsklassen: | Jahresgebühr (Euro) |
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Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten) | 450
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Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten) | 760
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Schulgeld für Auswärtige:
Für den Musik- und Schauspielunterricht: | Jahresgebühr (Euro) |
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Einzelschüler (50 Minuten) | 1.180
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Einzelschüler (40 Minuten) | 1.100
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Einzelschüler halbe Einheit (25 Minuten) | 780
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2er-Gruppe (50 Minuten) | 780
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3er-Gruppe (50 Minuten) | 680
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Kurs (4-8 Schüler) (50 Minuten) | 600
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Für die musikalische Früherziehung: | Jahresgebühr (Euro) |
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Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind | 600
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Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten) | 600
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Für die Tanzausbildungsklassen: | Jahresgebühr (Euro) |
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Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten) | 560
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Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten) | 950
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Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %.
Zusätzliche Tarife / Gebühren: | Jahresgebühr (Euro) |
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Ergänzungsfächer
| 240
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Leihinstrumente | 190 |
Das vorgenannte Schulgeld ist, ausgenommen der Ergänzungsfächer, ein Jahresschulgeld und soll in zehn Monatsraten vorgeschrieben werden.
Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %.
Der bisherige pro Schuljahr eingehobene Instandhaltungsbeitrag in der Höhe von € 13,- entfällt, da dieser in den neuen Tarifen mitberücksichtigt wurde.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten ausschließlich nachstehende Richtlinien für eine Schulgeldermäßigung:
- Automatische Familienermäßigung:
Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Musikschule, so ermäßigt sich das Schulgeld für jedes weitere Familienmitglied um 15 %. Dabei ist zu beachten, dass jeweils der Schüler mit dem höchsten Schulgeld als erstes Familienmitglied (=Vollzahler) gilt. - Einkommensabhängige Ermäßigung:
Wenn das monatliche Familiennettoeinkommen (inkl. Familienbeihilfe und KAB) pro Kopf € 840,- nicht übersteigt, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied nicht um 15 %, sondern um 50 %. Für die Inanspruchnahme dieses Schulgeldermäßigung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich, das durch die jeweilige Fachabteilung geprüft wird. - Begabtenförderung: Ermäßigung für zweites Instrument:
Bei besonders begabten Schüer kann die Unterrichtserteilung für das zweite Instrument kostenlos erfolgen. Die Leitung der Musikschule muss jedoch davon die Hauptverwaltung schriftlich verständigen, der Musikschulleiter und der jeweilige Fachlehrer haben ihre Stellungnahme dem Ansuchen anzuschließen. Die Gewährung der Begabtenförderung ist danach im zuständigen Ausschuss zu behandeln und im Stadtrat zu genehmigen.