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Schulgeld

Schulgeld ab dem Schuljahr 2025/2026
(alle Preisangaben sind in Euro und gelten für das ganze Schuljahr - Jahresschulgeld)


Schulgeld für Stockerauer / Hausleitner / Sierndorfer

Für den Musik- und Schauspielunterricht:Jahresgebühr
(Euro)
Einzelschüler (50 Minuten)880
Einzelschüler (40 Minuten)810
Einzelschüler halbe Einheit (25 Minuten)580
2er-Gruppe (50 Minuten)580
3er-Gruppe (50 Minuten)510
Kurs (4-8 Schüler) (50 Minuten)450
Für die musikalische Früherziehung:Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind450
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten)450
Für die Tanzausbildungsklassen:Jahresgebühr
(Euro)
Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten)450
Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten)760

 

Schulgeld für Auswärtige:

Für den Musik- und Schauspielunterricht:Jahresgebühr
(Euro)
Einzelschüler (50 Minuten)1.180
Einzelschüler (40 Minuten)1.100
Einzelschüler halbe Einheit (25 Minuten)780
2er-Gruppe (50 Minuten)780
3er-Gruppe (50 Minuten)680
Kurs (4-8 Schüler) (50 Minuten)600
Für die musikalische Früherziehung:Jahresgebühr
(Euro)
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind600
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten)600
Für die Tanzausbildungsklassen:Jahresgebühr
(Euro)
Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten)560
Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten)950

 

Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %.

 

Zusätzliche Tarife / Gebühren:Jahresgebühr
(Euro)
Ergänzungsfächer
240
Leihinstrumente190


Das vorgenannte Schulgeld ist, ausgenommen der Ergänzungsfächer, ein Jahresschulgeld und soll in zehn Monatsraten vorgeschrieben werden.

Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %.

Der bisherige pro Schuljahr eingehobene Instandhaltungsbeitrag in der Höhe von € 13,- entfällt, da dieser in den neuen Tarifen mitberücksichtigt wurde.


Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten ausschließlich nachstehende Richtlinien für eine Schulgeldermäßigung:

  1. Automatische Familienermäßigung: 
    Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Musikschule, so ermäßigt sich das Schulgeld für jedes weitere Familienmitglied um 15 %. Dabei ist zu beachten, dass jeweils der Schüler mit dem höchsten Schulgeld als erstes Familienmitglied (=Vollzahler) gilt.
  2. Einkommensabhängige Ermäßigung:
    Wenn das monatliche Familiennettoeinkommen (inkl. Familienbeihilfe und KAB) pro Kopf € 840,- nicht übersteigt, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied nicht um 15 %, sondern um 50 %. Für die Inanspruchnahme dieses Schulgeldermäßigung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich, das durch die jeweilige Fachabteilung geprüft wird.
  3. Begabtenförderung: Ermäßigung für zweites Instrument:
    Bei besonders begabten Schüer kann die Unterrichtserteilung für das zweite Instrument kostenlos erfolgen. Die Leitung der Musikschule muss jedoch davon die Hauptverwaltung schriftlich verständigen, der Musikschulleiter und der jeweilige Fachlehrer haben ihre Stellungnahme dem Ansuchen anzuschließen. Die Gewährung der Begabtenförderung ist danach im zuständigen Ausschuss zu behandeln und im Stadtrat zu genehmigen.